AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen der Firma Leder Weber N+W Seidel GmbH, Inhaber Nadine und Wolfgang Seidel, im folgenden Leder Weber N+W Seidel GmbH genannt - als Lieferer, und Ihren kaufmännischen und öffentlichen Auftraggebern für alle Leistungen von Leder Weber N+W Seidel GmbH (Beratung,Planung,Projektierung,Herstellung,Erstellung,Lieferung,Service etc.) auf dem Gebiet der Audio-, Video-, Datenverarbeitungs-, Telekommunikations- u. Internetsysteme incl. Zubehör, sowie Beratungsleistungen, soweit nicht schriftlich andere Bedingungen vereinbart wurden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, denen Leder Weber N+W Seidel GmbH nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, sind in keinem Fall Vertragsinhalt.

2. Angebot und Vertragsabschluß

a) Aufträge werden mit Ihrer schriftlichen Bestätigung durch Leder Weber N+W Seidel GmbH, deren Inhalt für das Vertragsverhältnis und den Lieferumfang maßgebend ist, rechtsverbindlich. Nebenabreden, mündliche Erklärungen von Angestellten oder Vertretern sowie Änderungen bestätigter Aufträge (incl. Änderungen an Liefergegenständen) bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Leder Weber N+W Seidel GmbH. Bei mündlichen, telefonischen, telegrafischen oder fernschriftlichen Aufträgen, ebenso bei nicht schriftlich getroffenen Nebenabreden oder sonstigen mündlichen Erklärungen von Angestellten oder Vertretern, sowie bei Änderungen bestätigter Aufträge, ist der Inhalt eines Bestätigungsschreibens durch Leder Weber N+W Seidel GmbH maßgebend. Ebenfalls kommt mit der Annahme einer Lieferung/Leistung von Leder Weber N+W Seidel GmbH durch den Auftraggeber bei nicht schriftlich definierten Aufträgen ein Vertragsverhältnis zustande.

b) Soweit in Angeboten und Verträgen vom Kunden Anschlussdefinitionen vorgegeben werden oder sonstige Fremdgeräte wie z.B. USV, Rechner, Telefonanlagen oder Datenfernübertragungsleitungen vom Kunden als vorhanden oder von dritter Seite zu liefern vorgegeben werden, trägt der Kunde die Verantwortung für die fachgemäße und rechtzeitige Installation.

c) Leder Weber N+W Seidel GmbH behält sich das Eigentums und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Organisationsvorschlägen sowie anderen Ausarbeitungen und Angebotsunterlagen vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind Leder Weber N+W Seidel GmbH auf Verlangen zurückzugeben, wenn ihr der Auftrag nicht erteilt wird.

3. Preise

a) Alle Preise verstehen sich in Euro. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in ihrer gesetzlichen Höhe am Tage der Fakturierung hinzu.

b) Zu den ausgewiesenen Preisen für die Liefergegenstände kommen folgende gesondert zu berechnende Kosten: z.B. Verpackungs-, sonstige Installations- und
Transportkosten. Sofern die Einarbeitung des Bedienungspersonals gewünscht wird, wird dies gesondert in Rechnung gestellt. (Siehe auch Ziff. 4 b)

c) Alle Preise gelten stets nur für den einzelnen Auftrag, also weder rückwirkend noch für künftige Aufträge.

d) Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

e) Erhöht Leder Weber N+W Seidel GmbH nach Vertragsabschluß die Preise für die vertragliche Leistung im Zusammenhang mit behördlichen Anordnungen oder wegen Lohn-, Material- oder sonstigen Selbstkostenerhöhungen von zusammen mehr als 5 %, so kann sie die vereinbarten Preise insoweit entsprechend erhöhen, als sie ihre Leistung erst nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsabschluß erbringt.

4. Lieferung und Versand

a) Soweit keine besonderen Vereinbarungen über die Versandart getroffen wurde, entscheidet Leder Weber N+W Seidel GmbH über die Versandart, ohne eine Gewähr für die sicherste, billigste oder schnellste Beförderung zu übernehmen.

b) Auf Wunsch des Auftraggebers werden alle Sendungen ab Gefahrübergang für dessen Rechnung versichert. Im Schadensfall tritt Leder Weber N+W Seidel GmbH die Ansprüche aus der Versicherung Zug um Zug an den Auftraggeber ab, sobald er seine vertragliche Leistung erbracht und Leder Weber N+W Seidel GmbH die Versicherungsprämie erstattet hat.

5. Gefahrenübergang

a) Die Gefahr geht spätestens wenn die Lieferung das Lager verlässt, auf den Transportdienstleister über. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder Leder Weber N+W Seidel GmbH neben der Absendung noch weitere Leistungen übernommen hat (z.B. Installation, Transport). Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die außerhalb des Willens von Leder Weber N+W Seidel GmbH liegen (vgl. Ziff. 6 d), so geht die Gefahr am Tag der Versandbereitschaft auf den Transportdienstleister über; auf Ziff. 4 b und 6 f wird hingewiesen.
Die Gefahr geht an den Auftraggeber bei Übergabe der Ware vom Transportdienstleister über.

6. Liefer-, Installationsfrist, Abnahme

a) Ist eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese mit dem Datum der Auftragsbestätigung von Leder Weber N+W Seidel GmbH, jedoch nicht, bevor die vom Auftraggeber gewünschte technische Ausrüstung völlig geklärt ist. Bei nicht rechtzeitigem Eingang sämtlicher vom Auftraggeber bereitzustellender Unterlagen, abzugebender Erklärungen und bei Nichteinhaltung etwaiger anderer Verpflichtungen des Auftraggebers verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Satz 1 und 2 gilt für eine Installationsfrist entsprechend; diese beginnt jedoch frühestens zu laufen, wenn vom Auftraggeber beizustellende bzw. zu installierende Gerät mangelfrei vorhanden bzw. ordnungsgemäß installiert sind und wenn die grundsätzlich vom Auftraggeber auf eigene Kosten zu schaffenden sonstigen Installationsvoraussetzungen mängelfrei gegeben sind.

b) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die den Gefahrenübergang bewirkenden Voraussetzungen (vgl. Ziff. 5) gegeben sind. Bei Aufträgen über eine Anlage mit mehreren Programmen ist die Lieferfrist auch einzuhalten, wenn vor ihrem Ablauf die den Gefahrenübergang bewirkenden Voraussetzungen bestehen.

c) Leder Weber N+W Seidel GmbH ist zur Ausführung und Abrechnung von Teilleistungen berechtigt.

d) Wenn Leder Weber N+W Seidel GmbH an der Einhaltung einer Liefer- bzw. Installationsfrist durch unvorhergesehene Umstände, die außerhalb ihres Einflusses liegen, gehindert wird, so verlängert sich die Frist in angemessenem Umfang. Als außerhalb ihres Willens liegen gelten insbesondere alle Umstände, die Leder Weber N+W Seidel GmbH nicht zu vertreten hat. Maßnahmen in Rahmen von Arbeitskämpfen (insbesondere Streik und Aussperrung) sowie das Ausbleiben der Leistung von Subunternehmen von Leder Weber N+W Seidel GmbH bzw. Hersteller aus Gründen, die Außerhalb des Willens der Subunternehmer liegen. In wichtigen Fällen wird Leder Weber N+W Seidel GmbH Beginn und Ende solcher Hindernisse dem Auftraggeber mitteilen. Wird durch solche Umstände eine Leistung von Leder Weber N+W Seidel GmbH unmöglich, so wird sie von der entsprechenden Verpflichtung und allen damit zusammenhängenden sonstigen Verpflichtungen frei. Treten außerhalb des Willens von Leder Weber N+W Seidel GmbH liegende Umstände während eines bereits vorliegenden Verzuges von Leder Weber N+W Seidel GmbH ein, so hat Leder Weber N+W Seidel GmbH diese gleichwohl zu vertreten. Verlängert sich hiernach eine Liefer- bzw. Installationsfrist oder wird Leder Weber N+W Seidel GmbH von ihren diesbezüglichen Verpflichtungen frei, so können daraus Schadensersatzansprüche weder wegen Verzuges noch wegen unterbliebener Leistung hergeleitet werden.

e) Ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag kann nur erfolgen, wenn die in der Auftragsbestätigung genannte oder die gemäß Ziff.6 d verlängerte Liefer- bzw. Installationsfrist überschritten, Leder Weber N+W Seidel GmbH mehr als vier Wochen in Verzug und eine dann gestellte, angesichts Art, Umfang, Schwierigkeitsgrad etc. dieser Leistung angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist. Unter Ausschluss einer weitergehenden Schadensersatzhaftung haftet Leder Weber N+W Seidel GmbH bei Verzug für den durch die Verspätung entstehenden unmittelbaren Schaden, sofern der Verzug auf ihrem eigenen, nicht nur leicht fahrlässigen Verschulden beruht; die Haftung ist auf 0,5 % für jede volle Woche des Verzuges, insgesamt auf höchstens 5 % des für die rückständige Leistung vereinbarten Nettopreis beschränkt.

f) Wird der Versand von Liefergegenständen auf Wunsch des Auftraggebers oder aus außerhalb des Willens von Leder Weber N+W Seidel GmbH liegenden Umständen (vgl. Ziff. 6 d) verzögert oder nimmt der Auftraggeber eine Liefergegenstand nicht in Empfang, so ist Leder Weber N+W Seidel GmbH berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Sobald Leder Weber N+W Seidel GmbH zum Rücktritt berechtigt ist, kann sie von Auftraggeber Erstattung der ihr durch die Lagerung entstehenden Kosten (bei Lagerung seitens Leder Weber N+W Seidel GmbH mindestens 0,5 % des für die betroffenen Liefergegenstände vereinbaren Nettopreises für jeden Monat) verlangen; auf Ziff. 4 b wird hingewiesen. Leder Weber N+W Seidel GmbH ist nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist auch berechtigt, anstelle des Rücktritts über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen und den Auftraggeber mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. Die Geltendmachung von Verzugszinsen seitens Leder Weber N+W Seidel GmbH bleibt hierdurch unberührt.

g) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung von Leder Weber N+W Seidel GmbH auf ihren Wunsch hin unverzüglich förmlich abzunehmen, sobald ihm die Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes mittels Funktionstestprogramm von Leder Weber N+W Seidel GmbH unter Beweis gestellt worden ist, und diese Abnahme schriftlich zu bestätigen.

7. Rücktritt

Treten unvorhergesehene Umstände im Sinne von Ziff. 6 d auf, die die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung von Leder Weber N+W Seidel GmbH nicht nur erheblich verändern oder in dieser Weise auf den Betrieb von Leder Weber N+W Seidel GmbH einwirken, so wird der Betrag den geänderten Verhältnissen angemessen angepasst. Dies gilt auch, wenn sich nachträglich herausstellt, dass Leder Weber N+W Seidel GmbH die Erbringung ihrer Leistung unmöglich ist. Ist die Anpassung des Vertrages wirtschaftlich nicht vertretbar, so steht Leder Weber N+W Seidel GmbH das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Will Leder Weber N+W Seidel GmbH von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat sie dies dem Auftraggeber frühstmöglich mitzuteilen und zwar auch, wenn sie mit diesem eine Verlängerung der Leistungsfrist vereinbart hat. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit einer Vertragsanpassung oder einem Rücktritt von Leder Weber N+W Seidel GmbH sind ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Gewährleistung

Zur Einhaltung seiner Gewährleistungsrechte muss der Auftraggeber Beanstandungen wegen unvollständiger oder äußerlich erkennbarer Mängel der Leistung innerhalb 8 Tagen seit Empfang der Leistung und Beanstandung wegen verborgener Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung bei Leder Weber N+W Seidel GmbH schriftlich vorbringen. In allen Fällen, auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, richtet sich die Gewährleistung von Leder Weber N+W Seidel GmbH ausschließlich nach folgenden Bestimmungen:

a) Die Gewährleistungsfrist für Leistungen von Leder Weber N+W Seidel GmbH beträgt unabhängig von dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber Mängelrüge erhebt, 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der betriebsbereiten Aufstellung bei dem Auftraggeber, hinsichtlich von Lieferungen jedoch höchstens 9 Monate ab dem Tag des Gefahrenübergangs (vgl. Ziff. 5). Bei Aufträgen über eine Anlage mit mehreren Programmen ist die betriebsbereite Aufstellung gegeben, wenn die Anlage mit wenigstens einem Programm einsatzfähig ist.

b) Leder Weber N+W Seidel GmbH ist nur für solche Mängel ihrer Leistung gewährleistungspflichtig, die nachweisbar vor dem Beginn der Gewährleistungsfrist liegenden Umstände (insbesondere fehlerhafte Bauart, mangelnde Güte des Materials, mangelhafte Ausführung) beruhen und die Brauchbarkeit der Leistung nicht nur erheblich beeinträchtigen.

c) Für normale Abnutzung, insbesondere an Verbrauchsmaterialien und Verschleißteilen (z.B. Farbbändern, Gummiwalzen, Magnetbändern u. Datenträgern) besteht keine Gewährleistungspflicht. Eine Gewährleistungspflicht besteht auch dann nicht, wenn Schaden oder Störungen an Liefergegenständen eintreten, die auf unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungenügende Instandhaltung vom Auftraggeber oder von Dritten, fehlerhaft erstellter Programme, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel (soweit solche vorgeschrieben werden, anormale Betriebsbedingungen, insbesondere Abweichungen von den Aufstellungsbedingungen, Nichtabschluss bzw. verzögerter Abschluss eines Wartungsvertrages), Einflüsse von Fremdgeräten oder mangelhafter Dienstleistungen Dritter bzw. des Auftraggebers (incl. Einbau bzw. Anschluss der Liefergegenstände) zurückzuführen sind. Eine Gewährleistungspflicht von Leder Weber N+W Seidel GmbH besteht ferner nicht, wenn auf Veranlassung des Auftraggebers von der normalen Ausführung der Leistung (z.B. bzgl. der verwendeten Werkstoffe) abgewichen wird.

d) In einem Gewährleistungsfall ist Leder Weber N+W Seidel GmbH nach ihrem Ermessen unterliegender Wahl verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung neu zu erbringen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Leder Weber N+W Seidel GmbH auf Verlangen durch Übersendung eines beanstandeten Liefergegenstandes Gelegenheit zu geben, die Ursachen des gemeldeten Fehlers zu untersuchen und zu beseitigen bzw. Ersatz zu leisten. Ersetzte Teile werden Eigentum von Leder Weber N+W Seidel GmbH. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachten Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen auf die Dauer von 3 Monaten (jedoch mind. bis zum Ablauf der Gewährleistungspflicht für die ursprüngliche Leistung) gehaftet.

e) Der Auftraggeber hat über Satz 1 hinaus das Recht auf Wandlung oder Minderung nur, wenn Leder Weber N+W Seidel GmbH trotz mind. dreimaligen Versuchs, wofür ihr angemessene Zeit und Gelegenheit einzuräumen ist, nicht in der Lage ist, den beanstandeten Mangel zu beheben. Einen Schadenersatzanspruch wegen einer mangelhaften Leistung hat der Auftraggeber nur, wenn die Voraussetzungen von Satz 1 gegeben sind und wenn Leder Weber N+W Seidel GmbH oder einem gesetzlichen Vertreter oder einem leitenden Angestellten von Leder Weber N+W Seidel GmbH bzgl. des Mangels Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; ersatzfähig ist nur der unmittelbare Schaden, wobei der Schadenersatzanspruch bei grober Fahrlässigkeit beschränkt ist auf den für die mangelhafte Leistung oder Teilleistung vereinbarten Nettopreis. Hat Leder Weber N+W Seidel GmbH eine Zusicherung dahingehend abgegeben, dass sie in jedem Fall auch für das Erfüllungsinteresse einstehen wird, so hat der Auftraggeber einen Schadenersatzanspruch nur, wenn Leder Weber N+W Seidel GmbH einen gesetzlichen Vertreter oder einen leitenden Angestellten von Leder Weber N+W Seidel GmbH Verschulden zur Last fällt; die Haftung von Leder Weber N+W Seidel GmbH bei fahrlässigem Verhalten ist auf den vorgenannten Höchstbetrag begrenzt.

f) Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung von Leder Weber N+W Seidel GmbH darauf, dass sie ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer des mangelhaften Fremderzeugnisses an den Auftraggeber lastfrei abtritt, es sei denn, die mit dem Lieferer vereinbarte Gewährleistungsfrist ist bereits abgelaufen.

g) Die Gewährleistungsfrist erlischt, wenn Leder Weber N+W Seidel GmbH für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht angemessen Zeit und Gelegenheit gegeben wird und wenn der Auftraggeber selbst Mängelbeseitigungsarbeiten unbefugt durchgeführt hat oder durchführen lässt.

h) Leder Weber N+W Seidel GmbH trägt nur die unmittelbare für die Nachbesserung oder für die Lieferung des Ersatzstückes und den Aus- und Einbau anfallende Kosten. Alle übrigen Kosten trägt der Auftraggeber.

i) Durch Verhandlungen über eine Beanstandung verzichtet Leder Weber N+W Seidel GmbH in keinem Fall auf den Einwand, dass die Mängelrüge verspätet, ungenügend, unbegründet ist.

j) Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so hat der Auftraggeber Leder Weber N+W Seidel GmbH alle Aufwendungen zu ersetzen, die ihr durch diese erstanden sind.

9. Ausschluss von Aussprüchen, Haftung für Erfüllungshilfen, Unmöglichkeit/Unvermögen

a) Soweit nicht in einer Vereinbarung zwischen Leder Weber N+W Seidel GmbH und dem Auftraggeber bzw. in den vor- und nachstehenden Klauseln Rechte des Auftraggebers ausdrücklich anerkannt werden, wird deren Geltendmachung gegenüber Leder Weber N+W Seidel GmbH gleich aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche wegen Folgeschäden oder aus unerlaubter Handlung einschl. Produkthaftung und für Ansprüche wegen Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder aus Nebenabreden sowie wegen Verletzung von Nebenverpflichtungen oder der Pflicht zur sachgerechten Bedienungsanleitung.

b) Die Haftung von Leder Weber N+W Seidel GmbH für Erfüllungshilfen beschränkt sich, soweit es sich dabei nicht um leitende Angestellte handelt, in jedem Fall auf die Sorgfalt in der Auswahl und der etwa erforderlichen Beaufsichtung. Soweit Leder Weber N+W Seidel GmbH haftet, hat sie grundsätzlich nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

c) Das Recht des Auftraggebers, bei Unmöglichkeit bzw. Unvermögen der Leistung, soweit Leder Weber N+W Seidel GmbH dies zu vertreten hat, vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Bei teilweiser Unmöglichkeit bzw. teilweisem Unvermögen, soweit Leder Weber N+W Seidel GmbH dies zu vertreten hat, besteht das Rücktrittrecht dann, wenn die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Auftraggeber seine Gegenleistung entsprechend mindern. Tritt von Leder Weber N+W Seidel GmbH zu vertretende Unmöglichkeit oder Unvermögen während des Abnahmeverzuges des Auftraggebers ein, so bleibt der Auftraggeber zur Gegenleistung verpflichtet.

d) Achtung: Leder Weber N+W Seidel GmbH prüft bei Auftragsübernahme nicht die Rechte Dritter und führt in diesem Zusammenhang keine Rechtsberatung durch!

10. Zahlung

Zahlung ist mit Paypal und Vorkasse via Überweisung möglich.

a) Alle zur Zahlung fälligen Rechnungen von Leder Weber N+W Seidel GmbH sind sofort ohne jeden Rechnungsabzug, spätestens eine Woche nach dem Rechnungsdatum zu zahlen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, bzw. dies bei Rechnungslegung anders ausgewiesen wird.

b) Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung gegen irgendwelche von Leder Weber N+W Seidel GmbH nicht anerkannte oder unstreitige sowie rechtskräftige festgestellte Gegenansprüche ist nicht statthaft. Ist der Auftraggeber nach Ziff. 8 e zur Wandlung oder Minderung berechtigt, so hat er ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn der Anspruch auf Wandlung oder Minderung im Rahmen eines Rechtsstreites Entscheidungsreif und begründet ist; in diesem Fall dürfen Zahlungen aber nur insoweit zurückgehalten werden, als dies im Hinblick auf den vorhandenen Mangel angemessen ist. Satz 2 und 3 gelten bei einem Minderungsrecht nach Ziff. 9 c entsprechend.

c) Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Diskont- und Wechselspesen zuzüglich Mehrwertsteuer gehen nach Maßgabe der Privatbanksätze zu Lasten des Auftraggebers.

d) Bei Überschreitung von Zahlungszielen ist Leder Weber N+W Seidel GmbH zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Bundesbankdiskontsatz bezogen auf den Rechnungsbetrag berechtigt.

11. Sicherung, insbesondere Eigentumsvorbehalt

a) Gelieferte Erzeugnisse bleiben Eigentum von Leder Weber N+W Seidel GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die Leder Weber N+W Seidel GmbH gegen den Auftraggeber aus dem Liefervertrag zustehen. Leder Weber N+W Seidel GmbH ist berechtigt, ihrem Eigentumsvorbehalt unterliegende Liefergegenstände auf Kosten des Auftraggebers gegen alle versicherungswürdigen Risiken zu versichern, es sei denn, der Auftraggeber weist das Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes nach.

b) Liefergegenstände dürfen, solange Eigentumsvorbehalt besteht, nur im ordentlichen Geschäftsgang und nicht mehr nach einer Zahlungseinstellung veräußert oder verarbeitet werden. Der Auftraggeber tritt Leder Weber N+W Seidel GmbH schon jetzt alle ihm aus der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderung mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung der Ansprüche von Leder Weber N+W Seidel GmbH wegen welcher der Eigentumsvorbehalt besteht. Der Auftraggeber ist zum Einzug der an Leder Weber N+W Seidel GmbH abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, es sei denn, der Auftraggeber stellt seine Zahlungen ein oder Leder Weber N+W Seidel GmbH widerruft diese Ermächtigung. Der Auftraggeber hat Leder Weber N+W Seidel GmbH auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er Liefergegenstände veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen.

c) Bei vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesem Fall ist Leder Weber N+W Seidel GmbH berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und diesen beim Auftraggeber abzuholen, ohne dass sie deswegen zuvor vom Vertrag zurücktreten müsste.

12. Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Leder Weber N+W Seidel GmbH, Markt 26, 04668 Grimma, Tel.: 03437919927, E-Mail: leder-weber@t-online.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Unfrei Rücklieferungen werden von uns nicht angenommen! Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CD's, DVD's, CD-ROM's, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Hat der Verbraucher diesen Vertrag durch ein von uns vermitteltes Darlehen finanziert und widerruft er den finanzierten Vertrag, ist er auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden. Bzgl. der Rückabwicklung kann sich der Verbraucher nicht nur an uns, sondern auch an seinen Darlehensgeber halten.

__________________________________________________________________________________________

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:

Leder Weber N+W Seidel GmbH
Markt 26
04668 Grimma
Tel.: 03437-919927
Fax: 03437-918855
E-Mail: leder-weber@t-online.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) ___________________________ den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) _____________________________________________

- Bestellt am (*)/ Erhalten am (*): __________________________

- Name des/der Verbraucher(s): ___________________________

- Anschrift des/der Verbraucher(s): ________________________

________________________

_____________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

_____________________________
Datum

_____________________________
(*) Unzutreffendes streichen.

13. Gerichtsstand

Bei Verträgen von Leder Weber N+W Seidel GmbH mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz des Verkäufers, Grimma vereinbart.
Share by: